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Stadtverband Babenhausen
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Über
uns |
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Spenden |
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Wir
können unsere Arbeit für Babenhausen nur mit Ihrer persönlichen und/oder
finanziellen Unterstützung erfolgreich machen!
Deshalb:
IBAN: DE65 508 526
51 00 62 63 63
BIC: HELADEF1DIE
Sparkasse
Babenhausen
(Sie erhalten eine
steuerlich abzugsfähige Spendenquittung!)
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Übrigens: Auch
wenn Spenden an politische Parteien durch die Spendenaffären einzelner
Parteien keinen guten Ruf erhalten haben, so sind Sie doch wichtig für
unsere politische Arbeit vor Ort. Ihre Spende an uns wird ausschlielich
für unsere politische Arbeit in Babenhausen und für Babenhausen
verwendet - darauf können Sie sich verlassen! Da wir keine Großpender
haben und auch nicht von der Bundespartei finanziert werden, hilft jede
noch so kleine Spende! |
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Schon jetzt:
"Danke für Ihre Unterstützung!" |
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GRÜNE
Spendenethik |
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Offenheit und
Transparenz
Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von
natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Wegen des
Spendenskandals der CDU ist die Öffentlichkeit für das Thema
Parteispenden eher negativ sensibilisiert. Gegen schwarzen Filz hilft
aber nur Offenheit und Transparenz. Deshalb stellen für BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Regelungen des Parteiengesetzes den Mindeststandard dar. |
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Aktive
Spendenwerbung
Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten
Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensiv um
Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung,
Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen. |
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Grenzen der
Spendeneinwerbung
Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und
grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden.
Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende
Spenden nicht an:
- Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen.
- Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
dienenden Institutionen und Unternehmen.
- Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands.
- Spenden über 1000 EUR mit ausländischer oder 500 EUR mit unklarer
Herkunft. |
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Prüfung und
Spendenquittung
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit
geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Die Spenderinnen und Spender
erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch
vorher. |
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Vertraulichkeit
und Rechenschaftslegung
Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten
werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Sie einer Speicherung
Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmen, werden diese nach Erstellung
der Spendenquittung gelöscht.
In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des
Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe
des Namens und der Anschrift des Spenders. Die Rechenschaftsberichte
aller Parteien werden vom Präsidenten des Deutschen Bundestages
veröffentlicht. |
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